Hey,
ich bin zwar kein Experte, würde aber schätzen, dass hier nicht gegen das Urheberrecht verstoßen wird.
Die Musikstücke wurden nicht im rechtlichen Sinne entstellt (§14), da die Werke nicht in einen komplett anderen Kontext gestellt wurden. Eine Vervielfältigung (§16) liegt ebenfalls nicht vor, da die Musikstücke umgestaltet (§23) wurden. Eine Bearbeitung und Umgestaltung darf nur mit Einverständnis des Urhebers veröffentlicht werden. Deshalb kommt es darauf an, ob die Benutzung auf Cubeside eine Veröffentlichung der umgestalteten Werke ist. Da eine Veröffentlichung folgendermaßen rechtlich definiert wird:
Ein Angebot an die Öffentlichkeit liegt vor, wenn der Anbietende den privaten Kreis verlässt und aus der internen Sphäre in die Öffentlichkeit heraustritt. Das Werk verlässt den alleinigen Herrschaftsbereich seines Urhebers und wird der Öffentlichkeit übergeben.
und das Plugin nicht ausserhalb Cubesides zu erhalten ist, da es von Feli erstellt wurde (soweit ich weiss), gibt es keine Veröffentlichung der umgestalteten Werke.
Quellen:
https://www.medienscouts-nrw.de/urheberrecht-b…ekannten-songs/
https://boehmanwaltskanzlei.de/kompetenzen/me…chutz-s-14-urhg