Hallo Zusammen!
Es ist gut Zeit vergangen seit ich mein Nether-Projekt angemeldet habe. Nun, nachdem die weiß-goldenen Straßen Form angenommen haben und bereits mehrere Häuser stehen und ein Weiterbau auf weiteren Ebenen des Nethers geplannt ist, würde ich nun gerne mein Städchen zu einer Stadt umwandeln und andere an dieser Atmosphäre teilhaben lassen.
Wie bereits in meinem Projektantrag beschrieben handelt es sich hier um eine Prunkvolle Stadt im Mittelalter/Fantasie-Stil, welche fast ausschließlich aus Materialien besteht, welche im Nether auffindbar sind. Die Straßen rollen für alle Anwohner den roten Teppich aus und werden von Stützen aus Quarz und Gold umrandet. Sie, wie am Anfang angedeutet, erstreckt sich über mehrere Ebenen, von welchen man auf den großen Lavasee im Zentrum herabblicken kann.
Die Dorfleitung werde ich gemeinsam mit Cookie_Panda_06 übernehmen. Sie hat mich bereits an mehreren Stellen in der Stadt unterstützt.
Die Startregion für die Stadt wäre selbstverständlich der derzeitige Bereich meines "Blackrockclan"-Projektes. Es gibt keine Nachbarprojekte oder Dörfer in der Nähe.
Die folgenden Regeln werden werden ab dem Gründungszeitraum in Kraft treten:
1. Es gelten die allgemeinen Serverregeln.
2.Es gilt ein Maximum von einem Grundstück. Die Dorfleitung kann in Sonderfällen dem Kauf eines weiteren Grundstückes zustimmen.
3. Das Erstellen von Shops ist außerhalb dementsprechend gekennzeichneter Flächen verboten.
4. Der Baustil des Dorfes ist ein Mittelalterlicher oder Fantasystil. Die Häuser sollten hauptsächlich aus Materialien bestehen, welche im Nether vorkommen. Andere -Materialien sollten sich in Grenzen halten. wenn ein Bauwerk diesen Normen nicht entspricht und 4 Wochen nach der Aufforderung, dies anzupassen, sich daran nichts ändert erfolgt die Enteignung.
5. Wenn 4 Wochen nach Erwerb nichts bemerkenswertes auf der Region geschieht erfolgt die Enteignung.
6. Bestehende, gekaufte Häuser dürfen nicht umgebaut werden.
7. Der Weiterverkauf von Häusern ist mit Absprache der Dorfleitung erlaubt.
8. Bei einer viermonatigen Abwesenheit behält sich die Dorfleitung vor, Grundstücke zu enteignen.
9. Die Dorfleitung behält sich das Recht vor, die Regeln jederzeit zu ändern.
Ich würde mich freuen wenn der Antrag bewilligt wird.
Über Spenden würde ich mich natürlich auch freuen, im geplannten Shop werde ich auch für einen entsprechenden Preis Quarz für den Bau der Stadt ankaufen
Liebe Grüße
Jamie