Dorfantrag Krallstadt

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  • EINLEITUNG

    Ich möchte mir nach langem Sparen nun ein eigenes Dorf zulegen. Dieses habe ich akribisch geplant und die benötigte Fläche mühsam geterraformt. Es war schon eine Idee seit der Planung der Veste Krallmassiv, da sehr viele frühmittelalterliche Festungen ein kleines Dorf am Fuße ihres Berges besitzen. Außer dem architektonischen Aspekt möchte ich das Dorf auch als Einkaufsmeile einrichten. Anfangs wollte ich den Berg in der Mitte als reinen und ausschließlichen Tempelberg nutzen, allerdings fiel mir daraufhin auf, dass sich die diversen Machtbereiche der antiken römischen Götter perfekt zum Ausstatten der Tempel mit Shops in ihren jeweiligen Machtbereichen eignen (z.B. Netherkram im Pluto-tempel)

    NAME

    Schlicht und ergreifend Krallstadt


    BESITZER

    2.Besitzer: xFelinex

    1.Besitzer: Herr_Hotzenklotz (ich hoffe mein kleiner Jetpack-Vorfall kommt nicht in die Quere ;( )

    ich bin so selbstverliebt, dass ich bei /cb i zuerst stehen möchte aber da nur Esel sich selbst zuerst nennen, steht xFelinex über mir :thumbup:


    POSITION


    Die Stadt soll sich vom Punkt X=-176 Z=-3269 150 Blöcke nach (Cubeside-Dynmap-)Osten und 200 Blöcke nach (Cubeside-Dynmap-)Norden ausdehnen


    BAUSTIL

    das Grundkonzept besteht aus vielen eher kleinen Grundstücken, die keinen Abstand zueinander haben, sodass die mittelalterlichen(Fachwerk oder Stein-Holz-Kombination) Häuser wie im thüringischen Stolberg dicht an dicht aneinander stehen. Jedes Gs bekommt eine vorgeschriebene Grundidee des jeweiligen Gebäudes.


    REGELN

    • die normalen serverregeln gelten
    • die bauregeln sind für jedes gs individuell
    • jeder hat 2 monate zeit sein gs zu bebauen, wenn es bis dahin nicht fertig ist, folgt eine mail und ein schild am gs, dass er sein gs innerhalb von 21 tagen fertigstellen solle. Ausnahmen bestehen durch eine Abwesenheitsmeldung im Cubeside-forum oder als mail zu einem der stadtowner
    • sollte dies auch nach den 21 tagen nicht geschehen, wird das gs von einem stadtrechtebesitzer vervollständigt oder enteignet (bei groben Verstößen) und neu zum Kauf angeboten. außerdem erhält der ehem. Besitzer eine Entschädigung in höhe des halben ursprünglichen grundstückspreises.dies gilt nicht bei einem Ban.
    • sofern ein stadtowner online ist, steht dieser für fragen aller art zu deinem gs offen.
    • wenn das erste grundstück fertig ist, darf bei einem stadtowner das nächste angefragt werden. ein spieler darf maximal 5 grundstücke besitzen.
    • um sein eigenes grundstück zu verkaufen, muss vorher rücksprache mit einem stadtowner gehalten werden. die bebauungsfrist wird aber nicht zurückgesetzt, der neue besitzer hat, falls es noch nicht fertig ist die gleiche frist wie der vorbesitzer
    • redstoneschaltungen sind erlaubt, so lange sie keine clocks enthalten oder rekursiv sind(letztere können bei einem staff und einem stadtowner gleichzeitig eine erlaubnis erhalten)
    • verzeihung für mangelhafte groß- und kleinschreibung bei den regeln
      Unbenannt.PNG

    — Der Räuber von und zu Hotzenklotz


    alternativ Klotzi, wenns unbedingt sein muss Hotzi

    Einmal editiert, zuletzt von Klotzenhotz (31. März 2018 um 11:16) aus folgendem Grund: bild eingefügt

  • Ein paar Bilder wären sicher noch was feines ;)
    Ein kleines Lob von mir, da du dir das Geld selber zusammen gespart hast und nicht nach Spenden gebettelt hast :)

    Mein Computer kann alles, wegen seiner 32 Bit! Wenn ich 32 Bit intus habe, kann ich auch alles!
    Jeder hat das Recht dumm zu sein, einige missbrauchen dieses Recht leider ständig.
    Niveau ist keine Creme.

    index.php?nick=_maddiboy

  • Also im Prinzip ok, auch wenn ich es lieber sehen würde, dass die Burg als Projekt fertig gebaut wird..

    Ein paar Anmerkungen:

    • Die Reihenfolge bei /cb i lässt sich nicht einstellen, ist zufällig.
    • Es gibt meiner Meinung nach mehr als genug Märkte/Einkaufszentren auf Cubeside.
    • Enteignungen/Umbauten von verkauften GS muss jemand vom Staffteam vorher erlauben.

    Am besten du meldest dich dann mal im Teamspeak damit wir es anlegen können :)

    Wenige sind imstande, von den Vorurteilen der Umgebung abweichende Meinungen gelassen auszusprechen; die Meisten sind sogar unfähig, überhaupt zu solchen Meinungen zu gelangen. (Albert Einstein)

    Niemand ist mehr Sklave, als der sich für frei hält, ohne es zu sein. (Johann Wolfgang von Goethe)

    Replace Fear of The Unknown With Curiosity

  • Zitat von Herr_Hotzenklotz

    ...,der neue besitzer hat, falls es noch nicht fertig ist die gleiche frist wie der vorbesitzer.

    Das ist etwas unverständlich, meinst du damit, dass der neue Besitzer das Grundtück zum gleichen Datum wie der Vorbesitzer fertig bebaut haben muss?
    Wären es aber nur 2 Wochen würde das gegen die allgemeinen Cubeside Regeln verstoßen.
    Wenn es einen neuen Besitzer gibt, dann muss er mind. 1 Woche Bauzeit erhalten plus 3 Wochen nach einer Erinnerung durch die Stadbesitter. Somit muss jeder Käufer, egal ob Erst- oder Zweitbesitzer mind. 4 Wochen Zeit bekommen zu bauen. :)

  • @_Tenku_
    ja genau das meine ich. zweck ist, dass sich 2 befreundete spieler nicht ständig das Grundstück gegenseitig verkaufen und es am Ende nicht fertig wird. außerdem hätte ich dann nicht die macht ihnen das Grundstück zu enteignen oder fertig zu bauen, da die Frist ja nie abliefe!

    @Brokkonaut
    das Einkaufszentrum kommt erst später hinzu, wenn die Stadt an sich schon fertig ist.
    die Veste hat immer noch höchste Priorität. außerdem erhoffe ich mir viele Helfer durch die Stadt, die sich an der Burg helfen können.

    — Der Räuber von und zu Hotzenklotz


    alternativ Klotzi, wenns unbedingt sein muss Hotzi

  • Mh, das Problem verstehe ich. Allerdings habe ich selbst jetzt von so einer Masche nicht gehört.
    Da es aber dennoch so wie du es jetzt geschrieben hast gegen die Regeln verstoßen würde: Wie wäre es einen Verkauf nur in Absprache mit den Stadtbesitzern zu erlauben. Ich glaub das war ja eh so gedacht, aber man hat dadurch ja schon eine gewisse Kontrolle. Und wenn so etwas auffällt, kann man immer noch nein sagen.
    Generell die Bebauungszeit von ersten Kaufdatum und nicht vom Kaufdatum des jeweiligen Besitzer abhängig zu machen geht einfach nicht. Das wäre ein absurder Nachteil für den nächsten Besitzer.
    Achte bitte auch nochmal auf die Punkte von Brokko.