#347 Verkauf von Freebuild-Gebäuden

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  • Wir haben präzisiert, welche Regeln beim Verkauf von Freebuild-Grundstücken gelten:

    Wenn ungesicherte Gebäude im Freebuild verkauft werden, muss der Käufer vorher informiert werden, dass keine Grundstückssicherung besteht. Wird das Gebäude als Teil eines "Dorfes" beworben, dann muss in der Werbung schon von einem "ungesicherten Freebuild-Dorf" gesprochen werden. Enteignungen oder die Durchsetzung von Dorfregeln sind in diesem Fall nicht möglich.

    Hochachtungsvoll

    Seine Exzellenz und Spektabilität Starjon aus dem Haus der Irren, Herr der Endlosschleifen und zu vielen Informationen, Verstörer der Welten, Geiler Gayrald, Rattiger Rammler, Erhabener Nerd, Dekan der Dekadenz, Titan der Tauotologien, Admin von Notches Gnaden und Generalsekretär der Bartei für Arbeitslosigkeit, Meinungsmache, Baumkuchen und Undemokratischen Sozialismus. Lang möge er programmieren!