Wir haben präzisiert, welche Regeln beim Verkauf von Freebuild-Grundstücken gelten:
Wenn ungesicherte Gebäude im Freebuild verkauft werden, muss der Käufer vorher informiert werden, dass keine Grundstückssicherung besteht. Wird das Gebäude als Teil eines "Dorfes" beworben, dann muss in der Werbung schon von einem "ungesicherten Freebuild-Dorf" gesprochen werden. Enteignungen oder die Durchsetzung von Dorfregeln sind in diesem Fall nicht möglich.