Hallo Cubeside,
Ich suche ein oder mehrer Architeken für meine Stadt Periondor
(für Infos über die stadt guckt auf https://cubeside.de/www.periondor.jimdo.de)
Voraussetzungen sind : Modern Bauen können, Wolkenkratzer bauen können und andere Gebäude wie z.b.: Einkaufszentrum oder so.
Bezahlt wird je nach aufwand.(zwichen 10 und 200k)
Wenn ihr gute arbeit leistet und lust habt mehr zu machen Stellen wir euch auch gerne ein.
Das heißt das wenn wir jemanden brauchen erstmal zu euch kommen.
Bei Interresse winfach antworten,auf die Website Schreiben oder eine mail an mich.
In die stadt kommt ihr mit /tt Periondor
Guckt mal auf der Website vorbei und sagt und eure meinung.
Mfg minichecker2001
Suche Architekten für meine Stadt
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!
-
-
Immoment suche ich jemanden der eine Riesige Villa bauen kann !
-
Also deine Website ist eigentlich ganz schön, .... ABER hats du dir die AGB durchgelesen? Ich hab mal recherchiert und ich denke, dass du eigentlich ein Impressum brauchst. Es gibt viele Fälle, in denen Website-Betreibern abgemahnt wurden, da sie kein Impressum haben.
Hier unter Punkt 5.6 (http://de.jimdo.com/info/agb/ ). Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber an deiner Stelle würde ich mich noch mal schlau machen, inwieweit du ein Impressum brauchst.MFG Momo
-
Bin mir nicht ganz sicher, aber denke bei solchen Seiten braucht man kein Impressum, das fällt ja eh alles auf jimdo zurück, aber kann auf jeden Fall nicht schaden sich mal schlau zu machen
-
Also der Unterschied zwischen der Cubeside Homepage und der Dorfhomepage ist ja nicht so groß... Und Eiki hat ja auch ein Impressum..
-
Zitat von http://www.internetrecht.justlaw.de/
Um nicht Gefahr zu laufen, kostenpflichtig abgemahnt zu werden oder ein Bußgeld bis zu 50.000,-- € nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 TMG (früher: § 12 TDG) auferlegt zu bekommen, sollte der Betreiber einer Internetseite peinlich genau die Pflichtangaben einhalten.
I. Kennzeichnungspflichtige Internetseiten
Die Anbieterkennzeichnungspflicht besteht gemäß § 5 Abs. 1 TMG für Diensteanbieter (1), die geschäftsmäßige (2), in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien bereit halten.
(1) Diensteanbieter ist nach § 2 Nr. 1 TMG (früher § 3 Nr. 1 TDG) jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt.
...
(3) Resümierend kann konstatiert werden, dass der Anwendungsbereich, auf welche sich die Anbieterkennzeichnungspflicht von Internetseiten bezieht, sehr weitreichend ist. Um nicht Gefahr zu laufen, gegen die im TMG verankerte Anbieterkennzeichnungspflichten zu verstoßen, sollten diese immer rein vorsorglich eingehalten werden.
So hab ich mich auch mal schlau gemacht
3Wither
(P.S.: ist aber schon jetzt ein ganz bisschen off-Topic :D)
-
Danke für die Info werde gleich mal gucken.
-
Die Idee einer Stadthomepage ist im Prinzip gar nicht so schlecht, die Unterthemen sind auch gut gewählt. Was mir nicht passt, sind die vielen Schreibfehler, die sollte man beheben. Ich probiere auch mal, eine Website zu gestalten.
Bin jetzt übrigens auch ausm Urlaub zurück
lg Simon
-
ja werde mal gucken thx für den tipp.
-
Hey minichecker,
Falls du Hilfe bei der Homepage bezüglich Rechtschreibung brauchst, kannst du auch gerne mich fragen, am besten Ingame.greetz