Der Wirbel um Megaupload und dem Gründer Kim Schmitz scheint kein Ende zu nehmen, bis vor kurzem schien ein Prozess in den USA absolut sicher. Doch jetzt besteht laut einem neuseeländischen Zeitungsbericht nach die Möglichkeit, dass der Prozess nicht in den USA stattfinden kann, da Megaupload nicht unter die Jurisdiktion der USA fallen würde.
Liam O'Grady, der US-Bezirksrichter, habe sich skeptisch darüber geäußert, ob es überhaupt jemals zu einem Prozess kommen könne, denn das Unternehmen wurde von den US-Behörden nicht ausreichend über die Vorwürfe informiert. Des Weiteren meinte er, dass er die Uneinigkeiten bezüglich der Daten auf den über 1000 Servern als verfrüht ansehe. Bei den besagten Dateien handelt es sich um jene, über deren Löschung sich beide Parteien uneinig sind. Während Kim Schmitz deren Aufbewahrung wünscht und dabei von der EFF untersützt wird, fordert die US-Klägerseite eine sofortige und gründliche Löschung aller Dateien.
Der Richter verlangt eine nähere Klärung des Umstandes, wieso Megaupload nicht früh genug schriftlich über die Vorwürfe aufgeklärt wurde. Das dafür zuständige FBI ist dieser Aufgabe nicht nachgekommen - eine eindeutige Benachteiligung für Megaupload. Der Anwalt von Kim Schmitz meint den Grund dafür zu kennen: er glaubt, dass es rechtlich nicht möglich sei, die mit entsprechenden Vorwürfen versehenen Papiere zuzustellen, weil es nicht unter die Gerichtsbarkeit der USA falle.
Letzte Woche ist außerdem eine einstweilige Verfügung eingegangen, wodurch das Vermögen von Kim Schmitz weiterhin in behördlichem Gewahrsam bleiben wird. Er kündigte allerdings bereits an dagegen vorzugehen.