... einen kleinen Nachtrag muss ich noch machen:
Abführmittel überdosiert kann stark abführende Wirkung haben - ergo kann das nicht nur zu leichtem Durchfall (wohl gewünscht) führen, sondern auch zu starkem Durchfall, bis hin zum Krankenhausaufenthalt - das ist dann kein Spaß mehr und ich finde Rache geht in dem Fall zu weit. Für einen Staatsanwalt ist das dann schon gefährliche Körperverletzung mit Vorsatz - die Tat wurde geplant und ausgeführt, um Rache zu üben. Etwas übertrieben aber vergleichbar ist eine Selbstschussanlage zum Schutz seines Wohnhauses.... ("Der ist doch selber Schuld, wenn er in mein Haus einbricht..." zählt in deutschem Recht nicht..)
Was ist, wenn du das Brot jetzt nun den 2. Tag mit dir hast. Hast deinen Plan schon vergessen und dein bester Freund hat Hunger - dann landet der aufm Pot...
Wie wärs, wenn du eine abschließbare Brotbox nimmst - die befestigt an deinem Schulranzen, gegebenenfalls mit einer Kette, sichert dein Eigentum vor unbefugtem Zugriff. Schon mal daran gedacht? ![]()




